Was ist ein Kieferorthopäde?

Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums als Zahnarzt gearbeitet hat und im Anschluss eine mindestens 3-jährige, hauptberufliche und ganztägige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Spezialausbildung muss sowohl in einer kieferorthopädischen Fachpraxis als auch in einer kieferorthopädischen Universitätsklinik erfolgen. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Fachzahnarztprüfung. Nur wer diese Qualifikationen erworben hat, kann sich als Kieferorthopäde oder als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bezeichnen.

Durch die Erfahrung und die Spezialisierung auf ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen ist es dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie möglich, Fehlfunktionen und Fehlentwicklungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, individuelle und schonende Therapien bei Kindern und Erwachsenen durchzuführen, seltene Wachstumsmuster zu erkennen und ggf. bei ungünstiger Gewebereaktion richtig zu reagieren.

Qualifikation, stetige Fortbildungen und viel Erfahrung sind in unserer Praxis in Lünen die Basis, um Ihnen stets die besten Materialien und Behandlungstechniken zu ermöglichen und zusammen mit Ihnen ein herausragendes Ergebnis zu erzielen.

Was ist ein Zahnarzt MSc Kieferorthopädie?

Jeder Zahnarzt kann nebenberuflich an einer Ausbildung zum Master of Science (MSc) für Kieferorthopädie teilnehmen. Da es sich hier nicht um eine hauptberufliche Vollzeitausbildung handelt und kein Mindestweiterbildungsjahr an einer Universitätszahnklinik erforderlich ist, beinhaltet diese Ausbildung im Vergleich zur Fachzahnarztausbildung einen deutlich geringeren Anteil an Fachwissen und praktischer Erfahrung.

Der Master of Science für Kieferorthopädie kann beispielsweise an einer österreichischen Akademie erworben werden. Die Ausbildung umfasst 45 Tage mit je 10 Unterrichtsstunden à 40 Minuten verteilt über fünf Semester. Zum Vergleich: Der Fachzahnarzt benötigt für die Ausbildung mindestens 3 Jahre in Vollzeit.

Was ist ein Zahnarzt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie??

Jeder Zahnarzt kann seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf die Kieferorthopädie legen und dieses dementsprechend mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ betiteln. Eine Ausbildung mit abschließender Prüfung ist hierfür nicht erforderlich.

Ratgeber / Schmöker

Eine sinnvolle Alternative zur festsitzenden Apparatur kann die Aligner-Behandlung darstellen. Dabei handelt es sich um transparente, herausnehmbare Kunststoffschienen, welche die Vorteile von festsitzenden und herausnehmbaren Zahnspangen vereinen. Diese Schienen müssen mindestens 22 Std. pro Tag getragen werden. Die Mundhygiene ist während der Behandlung nicht eingeschränkt.

Ja, in manchen Fällen ist eine sogenannte kieferorthopädische Frühbehandlung im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss notwendig. Es handelt sich hierbei um eine kurzzeitige Behandlung (ca.1 bis 1 ½ Jahre), um eine weitere Verstärkung der Fehlstellung zu verhindern. Notwendig wird diese bei Kreuzbissen, dem progenen Formenkreis (Unterkiefer scheint im Vergleich zum Oberkiefer zu weit vorne) oder bei stark vergrößerten Frontzahnstufen (= Abstand zwischen Ober- und Unterkieferfrontzähnen). Letzteres ist beispielsweise behandlungsnotwendig, um die stark vorstehenden Oberkieferfrontzähne vor einem Zahnunfall zu schützen. Durch eine Frühbehandlung kann man auch einer späteren Extraktion von bleibenden Zähnen aufgrund von Platzmangel vorbeugen.

Nein, in der Regel nicht. Alle Veränderungen, die an der Zahnspange (herausnehmbar oder festsitzend) vorgenommen werden, sind so gering, dass teilweise zwar geringer Druck spürbar ist, jedoch selten Schmerzen entstehen.

Ein kieferorthopädisches Rezidiv, d. h. ein Rückfall in die alte Zahnfehlstellung kann mehrere Ursachen haben. Insbesondere durch das unregelmäßige Tragen oder das Auslassen der nächtlichen Zahnspangen nach der kieferorthopädischen Therapie haben die Zähne eine starke Tendenz und dann auch die Möglichkeit, sich in ihre alte Zahnstellung zurückzubewegen. Ein anderer Grund kann in der mangelnden Stabilisierung durch die Gegenbezahnung liegen.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann in diesem Fall erneut durchgeführt werden, mit besonderem Augenmerk auf eine stabile Retentionsphase. Ein festsitzender Retainer im Frontzahnbereich sollte daher in jedem Fall nach einer kieferorthopädischen Behandlung zum Einsatz kommen.

Bei den meisten Zahn- und Kieferfehlstellungen ist eine kieferorthopädische Behandlung im späten Wechselgebiss indiziert. Im Alter von 9-10 Jahren sollte man beachten, dass das Wachstum (insbesondere der Kiefer) enorm ausgenutzt werden kann; Ein Wachstumsmaximum ist bei Mädchen im Alter von ca. 12 Jahren und bei Jungen im Alter von ca. 14 Jahren zu erwarten. Somit sollte im Idealfall eine kieferorthopädische Behandlung vorher initiiert werden.

Nein, man kann Brackets auch aus Keramik verwenden. Diese haben allerdings einen gewissen Eigenkostenanteil.

Ja, prinzipiell schon, aber es sind einige Besonderheiten zu beachten:

Das Wachstum ist abgeschlossen, die Kieferlage kann nur noch in sehr geringem Maße kieferorthopädisch beeinflusst werden. Im Extremfall ist eine kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Lagekorrektur der Kiefer notwendig. Zahnbewegungen finden trotz abgeschlossenem Wachstum noch statt.

Manche Patienten haben das Gefühl, dass sich aufgrund von durchbrechenden Weisheitszähnen die Zähne verschieben. Wissenschaftlich wird diese Problematik kontrovers diskutiert.

Dieser Schritt zählt ebenfalls zur kieferorthopädischen Prophylaxe. Ein vorzeitiger Milchzahnverlust ist in manchen Fällen problematisch. Milchzähne gelten als Platzhalter für die folgenden bleibenden Zähne. Bei Verlust geht oftmals wertvoller Platz für die bleibenden Zähne verloren, wenn die Nachbarzähne durch Wandern die Lücke verkleinern. Man kann durch einen kieferorthopädischen Lückenhalter (Zahnspange) den Platz offen halten und entgeht somit dem beschriebenen Problem. Eine frühzeitige Vorstellung beim Kieferorthopäden ist in diesem Falle ratsam.

Diese Angewohnheit (auch Habit genannt) kann spielerisch mit Hilfe des kleinen Patienten selbst und durch Unterstützung vom Kieferorthopäden erfolgreich abgewöhnt werden. Die Abgewöhnung erfolgt in vielen Fällen erfolgreich mittels eines sogenannten Lutschkalenders. Es gibt auch verschiedene, kleine Apparaturen, wie die Mundvorhofplatte, die ein Abgewöhnen erleichtern und es zulassen, dass Zähne und Kiefer regelrecht weiter wachsen können.

Zahnwanderungen im Alter ab 18 Jahren sind durchaus normal und stellen unter bestimmten Voraussetzungen die Regel dar:

Bei Zahnfehlstellungen sind die Kontakte zwischen den Zähnen nicht optimal und mindern eine Stabilisierung. Die natürliche Wanderungstendenz der Zähne zusammen mit diesen instabilen Kontaktpunkten kann bewirken, dass sich milde Zahnfehlstellungen stärker ausprägen. Zur Korrektur der Zahnfehlstellung werden vornehmlich Aligner (Schienen) oder eine festsitzende Apparatur eingesetzt.

Nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung (Dauer im Durchschnitt 1 1/2 Jahre) schließt sich eine Haltephase (sog. Retention) zur Stabilisierung des Ergebnisses an. In der Regel wird von innen an die Frontzähne ein dünner Draht (sog. Retainer) geklebt. Unterstützt wird diese Stabilisierung durch Nachtzahnspangen, welche entweder aus Acryl oder Kunststoff bestehen.

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 5.-6. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen. Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen.

Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen mit ca. 10 Jahren, bei Jungen mit ca. 12 Jahren).

Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann allerdings ein früherer Behandlungsbeginn sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere bei Kindern mit extremem Platzmangel, wo das Risiko einer eventuell späteren Entfernung bleibender Zähne besteht. Mit einer sogenannten Frühbehandlung kann man das Kieferwachstum unterstützen, um Platz für alle bleibenden Zähne zu schaffen.

Eine reguläre kieferorthopädische Behandlung dauert etwa 2-3 Jahre. Die Behandlungsdauer hängt insbesondere von der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Nach vorherigem Einsatz herausnehmbarer Zahnspangen kann im bleibenden Gebiss eine Multibracketapparatur (festsitzende Zahnspange) eingesetzt werden.

Die festsitzende Zahnspange hat im Vergleich zu den herausnehmbaren Zahnspangen den Vorteil, dass Zähne körperlich bewegt werden können. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Mundhygiene während einer festsitzenden Behandlung gelegt werden, da diese durch die Zahnspange deutlich erschwert wird.

Eine langzeitige Stabilisierung des Behandlungsergebnisses ist dringend notwendig. In der Regel wird ein dünner Draht (Retainer) hinter die Frontzähne – von vorne unsichtbar – geklebt, der die Zähne an Ort und Stelle hält. Zur Unterstützung werden in der ersten Zeit (ca. 1-2 Jahre) nach der aktiven Behandlung herausnehmbare Zahnspangen für das nächtliche Tragen angefertigt, die entweder aus stabilen Acryl-Zahnspangen oder Kunststoff-Schienen bestehen.

Aufgrund von Zahnbewegungen kann es dazu kommen, dass ein Drahtende (Bogenende) übersteht und in die Wangenschleimhaut oder in die Zunge piekt.
Als Erste-Hilfe-Maßnahme bei einem störenden Bogen, verwenden Sie den von uns mitgegeben Schutzwachs (die Stelle sorgfältig trocknen und eine etwa erbsengroße Menge Schutzwachs auftragen, bis die störende Stelle gut ummantelt ist).
Sollte Sie das überstehende Bogenende nicht beeinträchtigen, kommen Sie zu Ihrem bereits vereinbarten Folgetermin, ansonsten melden Sie sich für einen Notfall-Termin.

Sollte sich ein Bracket oder Band gelöst haben, muss dieses zeitnah wieder befestigt werden. Melden Sie sich dafür in unserer Praxis für einen Notfall-Termin.

Hier ist drauf zu achten, dass dann die herausnehmbare Retentionsspange jede Nacht getragen wird, da sich sonst die Zähne an der gelösten Stelle schnell wieder verschieben können. Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin zur Wiederbefestigung.

Sollten Sie unsicher sein und haben Fragen, die in den oberen Erläuterungen nicht beantwortet werden konnten, so rufen Sie uns an.

Der Bogen, der in den Brackets sitzt, ist mit einem Einzelgummi oder einem Einzeldraht am Bracket befestigt. Sollte eines davon verloren gehen, kann das in der Regel bis zum nächsten Termin so verbleiben. Bitte achten Sie auf diesen Zahn; sollte sich dieser verschieben, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Notfall-Termin.

Sollte sich der gesicherte Gaumenbügel lockern, so kann er oft mit den Fingern zurück in die vorgesehene Halterung gesteckt werden und wir sichern ihn dann erneut bei Ihrem bereits bestehenden Folgetermin. Ist der Gaumenbügel verbogen oder rutscht wiederholt raus, vereinbaren Sie bitte einen Notfall-Termin.

Sollte sich die Gaumennahterweiterungsapparatur (kurz GNE) gelöst haben, so vereinbaren Sie bitte umgehend einen Notfall-Termin in unserer Praxis.

Während der Behandlungszeit mit der GNE können die Zähnen und auch der Gaumen zu Druckempfindlichkeit neigen, dies hängt mit der Dehnung des Oberkiefers durch das Stellen der Schraube zusammen.

Bei Unsicherheiten melden Sie sich in unserer Praxis.

Während der Behandlung mit der festen Zahnspange können sogenannte Gummiketten zur Befestigung eingesetzt werden. Dies sind aneinandergereihte einzelne Gummis, die über die Brackets gespannt sind. Sollte diese Kette reißen, vereinbaren Sie mit uns umgehend einen Notfall-Termin, um diese zu erneuern.

Bei festen Zahnspangen können einige Stunden nach dem Einsetzen Schmerzen auftreten, die aufgrund von Zahnbewegungen entstehen. Insbesondere während dem Essen fester Speisen, können die Zähne druckempfindlich sein. Wir empfehlen in dieser Zeit auf weiche Nahrung zurückzugreifen.

Bei zu starken Aufbissschmerzen können Sie auf Schmerzmittel zurückgreifen. (z.B.Ibuprofen) Beschwerden können unterschiedlich lang und stark auftreten.

Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns in der Praxis an.

Zu unterscheiden ist, ob die Spange an den Zähnen oder am Zahnfleisch drückt. Sollte die Spange an den Zähnen drücken, ist das ein gewünschter Effekt und deutet auf Zahnbewegungen hin. Sollte die Spange allerdings am Zahnfleisch drücken und sich das nach kurzer Zeit nicht geben, vereinbaren sie bitte einen Notfall-Termin.

Ist ein kleines Stück abgebrochen und es stört nichts beim Tragen der Zahnspange, kann dies so bleiben und wir sehen Sie erst zum nächsten Kontrolltermin. Sollte das Tragen aber unangenehm sein oder die Zahnspange ist so defekt, dass sie nicht weiter getragen werden kann, so rufen Sie uns an und vereinbaren Sie bitte einen Notfall-Termin in unserer Praxis.

Sollte ein Draht von der herausnehmbaren Spange gebrochen sein, melden Sie sich für einen Notfall-Termin.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  1. Sollten Sie die Zahnspange verstellen, kann es vorkommen dass sich die Zähne bzw. der Kiefer nicht ausreichend angepasst haben, welches eventuell auf unzureichende Tragedauer hinweisen kann. Hier empfiehlt es sich die Schraube 1-2x entgegengesetzt der Pfeilrichtung zurückzustellen und zu probieren ob die Zahnspange jetzt besser passt.
    Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, melden Sie sich für einen Notfall-Termin in unserer Praxis.
  2. Bei wackelnden Milchzähnen kann es vorkommen, dass die Zahnspangen keinen idealen Halt finden. Sollte Ihnen das Rauswackeln des Milchzahnes nicht zeitnah gelingen, melden Sie sich für einen Notfall-Termin in unserer Praxis.
  3. Bei Retentionsgeräten und Zahnspangen, die nicht mehr verstellt werden, ist die empfohlene Tragezeit besonders wichtig, da sich die Zähne ansonsten wieder verschieben können. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, rufen Sie in unserer Praxis für einen Kontrolltermin an.